Stellungnahmen

Unsere Position zu den Anpassungen beim ISOS

  • DOMUS ANTIQUA HELVETICA begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der VISOS und der Raumplanungsverordnung (RPV) zur Verbesserung der Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS). Die Vorlage basiert auf den Ergebnissen des «Runden Tischs ISOS», an dem Bund, Kantone, Gemeinden und zahlreiche Fachorganisationen gemeinsam tragfähige Lösungen erarbeitet haben.
  • DOMUS ANTIQUA unterstützt insbesondere die gezielte Einschränkung der Direktanwendung des ISOS sowie die Präzisierungen bei Bewertungskriterien und Interessenabwägung. Damit können Rechts- und Planungssicherheit verbessert und konfliktreiche Verfahren vermieden werden, ohne den Schutz wertvoller Ortsbilder in Frage zu stellen.
  • Gleichzeitig fordert DOMUS ANTIQUA Klarstellungen bei Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten: Solaranlagen auf Neubauten dürfen nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung national geschützter Ortsbilder oder benachbarter Baudenkmäler führen.
    Unsere Stellungnahme finden Sie HIER.


Unsere Position zum Thema Verdichtetes Bauen 

  • Wir engagieren uns für eine qualitativ hochwertige Baukultur und befürworten ein rücksichtsvolles und sorgfältiges Erhalten und Bauen sowie den haushälterischen Umgang mit unserem Boden (vgl. Raumplanungsgesetz RPG gemäss BV Art. 75).
  • Verdichtetes Bauen darf nicht zu Lasten des kulturellen Erbes erfolgen oder zur Missachtung von Auflagen des Denkmalschutzes führen. Unwiederbringliche Verluste in der erhaltenswerten Bausubstanz gilt es zu verhindern.
  • Bereits dicht bebaute historische Innerstädte sollen nicht zusätzliche Auflagen für verdichtetes Bauen erhalten.
  • Generell ist dem Ortsbild- und Ensemble-Schutz grosse Bedeutung zuzumessen. Diesen Schutz gilt es auch im Rahmen der Steuergesetzgebung zu berücksichtigen.
  • Hochhäuser sollen geplant und erstellt werden, wo sie keine Altstadt-Silhouetten unterbrechen oder historische Ensembles beeinträchtigen.
     

Unsere Position zum Thema Energiewende

  • Die Energiewende darf das kulturelle Erbe der Schweiz nicht gefährden, umso mehr als lediglich 5 bis 10% der Gebäude in der Schweiz von denkmalpflegerischem Interesse sind.
  • Beim Erlass von Vorschriften zur Förderung der Energieeffizienz müssen für den Denkmalbestand Ausnahmen in den Standards geschaffen werden. Dem Sonderstatus von denkmalgeschützten und schützenswerten Häusern muss Rechnung getragen werden.
  • Insbesondere sollen die Eigentümer von denkmalgeschützten und schützenswerten Liegenschaften nicht durch neue Energie-Gesetzgebungen und -Verordnungen benachteiligt werden. 
     

 Denkmalpflege in verschiedenen Kantonen

  • Wir fördern die konstruktive Zusammenarbeit mit den kantonalen Denkmalpflegern und schätzen diese als kompetente Partner in der Pflege und Erhaltung unserer schützenswerten Liegenschaften.
  • Wir erwarten die Achtung geltender Gesetze und Schutzvorschriften durch die Politik.
  • Insbesondere bei schützenswerten Bauten befürworten wir – wo immer sinnvoll – die Stärkung statt den Abbau von Schutzinstrumenten.
  • Anderseits wehren wir uns gegen zunehmende Regulierungsdichte und Behördenperfektionismus, welche nichts mit Denkmalpflege zu tun haben.


Stellungnahmen im Bulletin:

Vernehmlassungen von DAH

2026

2024

2023

2005-2022

Vernehmlassungen im Rahmen von NIKE

Resolutionen

Strategiepapiere