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Solaranlagen und Kulturerbe: Neue Leitplanken des Bundesgerichts

20. April 2026

Berner Altstadt (Foto: CC BY-SA 4.0)
Berner Altstadt (Foto: CC BY-SA 4.0)

Mit den Urteilen 1C_153/2025 (Winterthur) und 1C_436/2024 (Mont-Vully) schafft das Bundesgericht mehr Klarheit im Spannungsfeld zwischen Energiewende und Ortsbildschutz.

Im Fall Winterthur hält das Gericht fest: In ISOS-A-Gebieten gelten Solaranlagen als Bundesaufgabe und unterliegen einer strengen Prüfung. Entscheidend ist eine qualifizierte Interessenabwägung mit dem Ziel, das Ortsbild möglichst ungeschmälert zu erhalten. Solaranlagen bleiben grundsätzlich zulässig – vorausgesetzt, sie beeinträchtigen das Ortsbild nicht wesentlich und sind sorgfältig gestaltet. Gleichzeitig präzisiert das Bundesgericht, dass die Behörden prüfen müssen, ob ein Gutachten der eidgenössischen Fachkommissionen erforderlich ist. Unterbleibt dies, liegt ein Verfahrensfehler vor.

Der Entscheid zum Fall Mont-Vully zeigt, dass nicht die Solaranlage an sich problematisch ist, sondern deren ungenügende architektonische Integration. Auch in sensiblen Kontexten bleiben Lösungen möglich – sofern sie den Anforderungen des Ortsbildschutzes entsprechen. Parallel dazu zeichnet sich auf Verordnungsebene eine Lockerung ab: Die laufende Revision der VISOS dürfte Solaranlagen auf Neubauten künftig erleichtern.

Für Domus Antiqua Helvetica bestätigt sich ein differenzierter Ansatz:

  • Energiewende und Baukultur sind vereinbar
  • Der Ensembleschutz wird gestärkt
  • Entscheidend sind Qualität, frühzeitige Planung und eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall.

Für die Praxis heisst dies, frühzeitig auf integrale Lösungen zu setzen – mit nachhaltigen Heizsystemen, denkmalgerechter Wärmedämmung und, wo passend, Solaranlagen. Letztere unterliegen erhöhten Anforderungen an Planung, Gestaltung und Bewilligung – dies stärkt den Ensembleschutz. Vor diesem Hintergrund kann der Anschluss an eine Gemeinschaftsanlage eine attraktive Alternative zur eigenen Anlage sein.

Fazit: Die beiden Urteile stärken den Schutz unserer Baukultur und bieten zugleich Orientierung für eine qualitätsvolle, nachhaltige Entwicklung.

Für den Vorstand: Lukas Alioth, Präsident | Martin Breitenstein, Vizepräsident

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