DAH und weitere Schutzverbände schalten das Bundesgericht ein: St.Galler Denkmalpflege-Revision wird bundesrechtlich überprüft
29. November 2022 - Lukas Alioth, Präsident Paul Koller, Präsident Sektion Säntis
Der DAH-Vorstand wehrt sich gegen die vom St.Galler Kantonsparlament beschlossene Delegation der denkmalpflegerischen Kompetenzen an die Gemeinden. DAH und acht weitere Schutzverbände und Organisationen lassen das revidierte Gesetz vom Bundesgericht überprüfen. Das Hauptargument ist bekannt: Vom Bund und vom Kanton geschützte Objekte dürfen nicht der Entscheidungshoheit des Kantons entzogen werden.
 
Mit einer Delegation der Kantonalen Kompetenzen im Bereich Denkmalpflege auf Gemeindestufe würde DAH vielerorts der kompetente Partner für die Pflege und Erhaltung unserer schützenswerten Liegenschaften fehlen. Eine solche Kompetenzverschiebung wäre unweigerlich mit einem massiven Knowhow-Verlust verbunden. Ebenso sehen wir mögliche Interessenkonflikte zwischen Gemeindebehörden und Eigentümern. DAH bezweifelt, ob der Kanton befugt ist, diese ihm vom Bund übertragene Kompetenz weiter zu delegieren. 
 
Die Verhinderung des Abbaus der Denkmalpflege in den Kantonen ist ein Kernanliegen von DAH (siehe: www.domusantiqua.ch/de/der-verein/ueber-uns/) .
 
Lukas Alioth, Präsident  Paul Koller, Präsident Sektion Säntis