Weitere Schritte beim Thema «Eigenmietwert»
02. September 2021
Nachdem die WAK-S (Kommission für Wirtschaft und Abgaben) des Ständerats bereits im Mai wichtige Weichenstellungen bei diesem umstrittenen Thema vorgenommen hatte, bekräftigte dieselbe Kommission am 31. August unter anderem ihre Position mit Bedeutung für die Eigentümer historischer Wohnbauten: die steuerliche Abzugsmöglichkeit von denkmalpflegerischen Arbeiten.
Kernthema bei diesem Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung («Eigenmietwert») ist der Verzicht auf die Besteuerung eines fiktiven Eigenmietwerts bei gleichzeitigem Verzicht auf die Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen, Unterhaltskosten etc. Der Bundesrat und der aktuelle Entwurf der WAK-S sehen als wesentliche Abzugsmöglichkeiten einzig noch solche für die Baudenkmäler vor: «Abziehbar sind .... die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten, die der Steuerpflichtige aufgrund gesetzlicher Vorschriften, im Einvernehmen mit den Behörden oder auf deren Anordnung hin vorgenommen hat, soweit diese Arbeiten nicht subventioniert sind.» Gemäss diesem Entwurf wären die Kantone frei, eine derartige Bundesregelung ebenfalls anzuwenden.
Das Plenum des Ständerats wird als Erstrat das Thema Wohneigentumsbesteuerung in der Herbstsession voraussichtlich am 21. September behandeln. Unabhängig vom Ausgang jener Diskussionen kann jetzt schon mit einer gewissen Genugtuung festgehalten werden: «Bundesbern» ist sich der besonderen Rolle der Eigentümer von Denkmalpflegeobjekten bei der Erhaltung des gebauten Kulturerbes bewusst.
Dieses komplexe politische Geschäft ist noch lange nicht zu Ende debattiert. Den Einstieg in einen aktuellen Überblick bietet diese Medienmitteilung vom 31. August.